Die anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit von Lotsinnen und Lotsen setzt vielfältige Kenntnisse voraus. Schließlich unterstützen sie die jeweilige Schiffsleitung (Kapitän) beim Navigieren unter schwierigen Bedingungen oder in Seelotsenrevieren.

Erst Kapitänspatent – dann Lotsenausbildung

Ein Lotse muss zunächst die Ausbildung als Kapitän für die weltweite Fahrt ohne Einschränkungen im Bereich Nautik absolvieren. Der optimale Zugang zur Lotsenausbildung führt demzufolge über das Nautik-Studium. Das Kapitänspatent ist aber nur die erste Etappe in der langwierigen Ausbildung, denn auch eine zweijährige Fahrtzeit in nautisch verantwortlicher Position muss nachgewiesen werden. Diese muss während der zurückliegenden fünf Jahre absolviert worden sein, um die Bewerbung an die zuständige Aufsichtsbehörde für das See- oder Hafenlotsenwesen richten zu dürfen. Bei Erfolg beginnt die Weiterbildung zur Lotsin bzw. zum Lotsen, die für acht Monate angesetzt ist. Schwerpunkt liegt dabei auf der sechsmonatigen praktischen Ausbildung, die bevorzugt im Dienst auf Lotsenversetz- und Zubringerfahrzeugen und im Wachdienst unter Aufsicht von erfahrenen Kollegen absolviert werden.

Hohe Anforderungen für Weiterbildung

Grundsätzlich muss der Seeärztliche Dienst die körperliche und geistige Eignung der Seelotsenanwärter in einem Zeugnis bestätigen. Darüber hinaus wird gemäß Seelotsgesetz vorausgesetzt, dass die Anwärter sowohl die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen als auch gute Kenntnis in der englischen Sprache vorweisen können sowie über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Fehlt die zweijährige Fahrpraxis, bietet das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I die Grundausbildung mit Praxisbezug in der Lotsenbrüderschaft an. Diese Zusatzausbildung dauert sechs Monate und umfasst neben nautischen auch praktische und theoretische Bestandteile, die eine Zulassung als Seelotsenbewerber ermöglichen. Für die Tätigkeit als Überseelotse ist wiederum eine separate Erlaubnis notwendig, für die u. a. die Erfahrungen und Kenntnisse auf den ausgewählten Fahrtstrecken in einer Prüfung nachzuweisen sind.

Zugangsvoraussetzungen für verantwortungsvollen Beruf

Um sich für die Weiterbildung zur Lotsin oder zum Lotsen bewerben zu können, ist zum einen das Kapitänspatent zu erwerben und zum anderen eine ausreichende praktische Erfahrung in nautisch verantwortlichen Positionen in den gewählten Seelotsrevieren nachzuweisen. Ausnahmeregeln gibt es für das Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I, wo eine separate Grundausbildung absolviert werden kann. Obligatorisch ist in jedem Fall das Zeugnis des Seeärztlichen Dienstes, das die körperliche und geistige Eignung bestätigen muss.