Sportbootführerschein

Auf vielen Gewässern im In- und Ausland ist ein Bootsführerschein notwendig, wenn man den Urlaub auf einem Boot verbringen möchte – andernorts gibt es Ausnahmen, sodass nicht immer klar und eindeutig ist, welche Scheine wann und wo vorausgesetzt werden.

Urlaub mit der Segelyacht in Deutschland

An der deutschen Küste benötigt der Schiffsführer grundsätzlich den Sportbootführerschein See, wenn das Schiff mit einem Motor ausgestattet ist, dessen Leistung 11,03 kW (15 PS) an der Schraube übersteigt. Dabei ist es dem Gesetzgeber gleichgültig, ob es sich um eine Motorjacht oder ein Segelboot handelt. Von der reinen Gesetzeslage her ist es also möglich, eine schwach motorisierte Segeljacht an der deutschen Küste ganz ohne Führerschein zu fahren. Viele Charterbetriebe verlangen jedoch bei der Vermietung von Segeljachten geeignete Nachweise der Segelkenntnisse. Neben dem amtlichen Sportbootführerschein See wird oft der Sportküstenschifferschein (SKS) erwartet.

Bootsführerscheine im Ausland

In weiten Teilen des europäischen Auslandes ist ein Bootsführerschein Voraussetzung, um ein Schiff zu führen. Die amtlichen Bootsführerscheine Sportbootführerschein See und Binnen werden in der Regel anerkannt. Wie in Deutschland verlangen viele Vercharterer im Ausland darüber hinaus, dass ihre Chartergäste mit dem Sportküstenschifferschein ihre Segelkenntnisse nachweisen.

Eine Ausnahme stellen die Niederlande dar. Hier besteht für Boote unter 15 Meter Länge und einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h keine Führerscheinpflicht. Auch die Charterunternehmen handhaben den Verleih vergleichsweise locker.

Bootsurlaub ohne Führerschein

Seit einigen Jahren wird in Deutschland die Führerscheinpflicht für Boote aufgelockert. In Gebieten wie der Mecklenburgischen Seenplatte können Hausboote mit einer Motorisierung von mehr als 15 PS unter bestimmten Bedingungen führerscheinfrei gefahren werden. Zum einem darf die Höchstgeschwindigkeit 12 km/h nicht übersteigen, zum anderen muss der Vermieter eine ausführliche Einweisung vornehmen und die erfolgreiche Einweisung der Mannschaft bescheinigen. Diese Einweisung dauert mindestens drei Stunden. Sie umfasst neben theoretischen Fragen auch umfangreiche praktische Übungen. Wenn Kapitän und Mannschaft das Schiff sicher beherrschen, stellt der Vermieter die sogenannte Charterbescheinigung aus. Sie muss bei Kontrollen durch die Polizei vorgelegt werden. Ähnliche Ausnahmeregelungen gelten auch in anderen europäischen Staaten. So kann mittlerweile auch der Canal de Midi teilweise unter ähnlichen Bedingungen führerscheinfrei befahren werden.