Trailerbare Boote bieten dem Eigner viele Freiheiten. Denn es braucht keinen festen Liegeplatz, vor dem Törn wird das Boot zu Wasser gelassen, nach dem Urlaub kann es kostengünstig an Land oder auf dem eigenen Grundstück geparkt werden. Das sollten Sie beachten, wenn Sie mit Ihrem trailerbaren Boot auf Reisen gehen.
Gesamtgewicht beachten
Ein kleines Boot samt Trailer lässt sich mit einem normalen Pkw ziehen. Doch ein Blick in die Papiere des Autos ist vor der Fahrt ratsam. Denn auch mit Boot und Hänger darf das zugelassene Zuggewicht (also zulässiges Gesamtgewicht des Zugwagens und maximale Anhängelast) nicht überschritten werden. Dabei muss nicht nur das Gewicht des Autos und des Bootes berücksichtigt werden. Gerne vergessen werden Ausrüstung und Gepäck – und auch hier kommen schnell mehrere Hundert Kilogramm zusammen. Wenn das Gewicht überschritten wird, führt kein Weg an einem größeren Auto mit einem höheren zulässigen Zuggewicht vorbei.
Eine Frage der Breite
Ist das Boot mit Hänger weniger als 2,55 Meter breit, kann mit dem Gespann problemlos auf deutschen Straßen gefahren werden. Bei einer Breite von mehr als 2,55 Meter bis zu 3 Metern ist eine Sondergenehmigung notwendig, die von den Behörden in der Regel ausgestellt wird. Schwierig wird es indes bei einer Breite von mehr als 3 Metern. Hier gibt es nur sehr selten eine Ausnahmegenehmigung. Für die meisten Bootsbesitzer ist diese Frage jedoch ohnehin theoretisch, weil die Werften bei Entwurf und Planung von trailerbaren Booten diese Regelungen berücksichtigen. Die meisten Boote dieser Klasse sind nicht breiter als 2,55 Meter.
Versicherungsfrage
In Deutschland ist der Anhänger durch die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch den Hänger oder das Boot auf dem Hänger verursacht werden, wenn der Hänger am Auto angehängt ist. Im Ausland erwarten die Behörden jedoch einen besonderen Nachweis, dass auch für Hänger und Boot ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Dieser Nachweis ist bei der Kfz-Versicherung erhältlich.
Wichtig: Die Kfz-Versicherung haftet nicht für Schäden, wenn der Hänger abgekoppelt und abgestellt ist. In diesem Falle ist die Bootsversicherung zuständig, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Gibt es die Vereinbarung nicht, haftet der Eigner.
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