Die Führerscheinpflicht für Motorboote wurde Ende 2012 deutlich gelockert. Sie erlaubt nun auf Binnengewässern, die nicht unter Landesverwaltung stehen, die Fahrt mit einem Motor bis zu einer Obergrenze von 15 PS. Ausnahmen sind jedoch weiterhin internationale Gewässer wie der Bodensee und der Rhein, für die Deutschland nicht einseitig ohne Abstimmung mit den Nachbarländern neue Regelungen erlassen darf.
Für Kurztrips – kleine Schlauchboote und Festkörperboote
Das aufblasbare Schlauchboot mit einem Außenbordmotor ist eine leichte und flexible Möglichkeit, in den Wassersport einzusteigen. Wegen ihrer begrenzten Länge sind Schlauchboote grundsätzlich führerscheinfrei, solange sie unter der Grenze von 15 PS liegen. Bei Festkörperbooten bieten sich unterschiedliche Modelle an – vom kleinen Sportboot aus GFK über das Ruderboot zum Angeln mit einem Rumpf aus Aluminium. Entscheidend sind hier lediglich die Motorleistung und eine maximale Länge von 15 Metern. Eine Versicherungspflicht oder eine technische Abnahme des Motors ähnlich dem TÜV ist übrigens nicht notwendig. Allerdings wird die Kenntnis der Verkehrsregeln auf Wasserstraßen und eine sichere Handhabung des Gefährts vorausgesetzt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist selbstverständlich, genauso wie auch im Straßenverkehr, verboten und wird strafrechtlich geahndet.
Kleine Kajütboote für das Wasserwandern
Durch die Erhöhung von 5 PS auf 15 PS ist es nun auch möglich, kleine Kajütboote ohne Führerschein zu nutzen. Dabei gelten jedoch gewisse Einschränkungen. Rechtlich ist vorgeschrieben, dass das Boot nicht länger als 15 Meter sein darf. Es ist also wenig sinnvoll, ein schweres Schiff mit einer unzureichenden Motorisierung zu fahren, nur um die 15-PS-Hürde einzuhalten. Als Faustregel gilt hier, dass für 1 Tonne Last mindestens 5 PS Motorleistung zur Verfügung stehen sollte – die kritische Grenze liegt also bei ungefähr drei Tonnen. Trotz allem reichen die neuen Regelungen durchaus aus, um ein bequemes Wasserwandern mit einem kleinen Kajütboot mit mehreren Schlafmöglichkeiten zu erlauben. Es können auch Segelboote genutzt werden, die mit einem zusätzlichen Motor bestückt sind. Dazu wird jedoch selbstverständlich weiterhin ein Segelschein benötigt.
Die neuen Regelungen werden gut angenommen
Von Vereinen für den Wassersport aber auch vom Tourismus wurde die Überarbeitung positiv begrüßt und bereits in der ersten Saison ist die Nachfrage nach Booten unterhalb der Führerscheingrenze deutlich gestiegen. Dies gilt sowohl für Kaufangebote wie auch bei Mietbooten. Änderungen gelten übrigens seit 2013 auch für die Prüfungen beim Sportbootführerschein. Diese müssen jetzt auf Booten mit mindestens 15 PS Motorleistung abgelegt werden.
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